Sondernewsletter der RAK Stuttgart für Februar 2025

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Sondernewsletter für Februar 2025.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Herr Mastrota gerne per E-Mail (mastrota@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-10 zu Verfügung.

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Der Commercial Court Stuttgart- Ein Erfolgsmodell

Das Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart lädt gemeinsam mit der Justiz Baden-Württemberg zu einer Fachtagung „Justizstandort-Stärkungsgesetz“ am 18.03.2025, 15:45-18:30 Uhr mit anschließendem get-together ein!

Hintergrund der Veranstaltung ist das Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland, das am 01.04.2025 in Kraft treten wird. Mit diesem Gesetz werden, zusätzlich zum Commercial Court am OLG Stuttgart, Commercial Chambers am Landgericht Stuttgart eingerichtet. Die Veranstaltung bietet Rückblick und Ausblick und soll die prozessualen Möglichkeiten und Vorteile der Verfahren am Commercial Court aufzeigen.

Der Seminarablauf ist wie folgt geplant:

  • Grußwort durch Präsident des OLG Stuttgart Dr. Andreas Singer, Präsident des LG Stuttgart Hans-Peter Rumler und Präsidentin der RAK Stuttgart Ulrike Paul
  • Vorstellung der Referenten und Führung durch die Räumlichkeiten mit Technikvorstellung
  • Vorstellung des derzeitigen Commercial Courts-Konzepts: "Der Stuttgarter Commercial Court als Modellprojekt"
  • Praxisbericht 49. ZK: "Effiziente und innovative Verfahrensführung in Gesellschaftsrecht und M&A vor der Wirtschaftszivilkammer (Referent: VRiLG Stuttgart Dr. Patrick Melin)
  • Praxisbericht 31. KFfH: "Vertragsstreitigkeiten und Gesellschaftsrecht vor der Kammer für Handelssachen" (Referent: VRiLG Stuttgart Dr. Alexander Schumann)
  • Ausblick Justizstandort-Stärkungsgesetz: "Das Justizstandort-Stärkungsgesetz – Fortentwicklung des Stuttgarter Modells“ (Dozent: RiOLG Stuttgart Dr. Thomas Klink)
  • Fragen / Diskussion

Im Anschluss an die Veranstaltung findet ein Stehempfang mit Bewirtung (Getränke und Fingerfood) zum Austausch zwischen Justiz und Anwaltschaft statt.

Für die Teilnahme am Seminar werden Nachweise für die Fachanwaltsfortbildung für alle Fachanwaltschaften erteilt. (2 FAO-Stunden)

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Bitte beachten Sie, dass Sie sich am Commercial Court ausweisen müssen. 

Anmelden zum Seminar können Sie sich hier.

Wir freuen uns auf Ihre rege Teilnahme!

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