Sondernewsletter der RAK Stuttgart für März 2023

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, anbei erhalten Sie den Sondernewsletter für die Wahl zur Satzungsversammlung 2023.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Frau Lüling gerne per E-Mail (lueling@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-92 zu Verfügung.

Wahl zur Satzungsversammlung 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Wahl der Delegierten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart in der 8. Satzungsversammlung begann am Freitag, 17.03.2023 um 9:30 Uhr und dauert bis Montag, 03.04.2023, 16:30 Uhr.

Das Online-Wahlportal ist über folgendem Link erreichbar: https://election.polyas.com/satzungsversammlung2023rakstuttgart

Die Satzungsversammlung erlässt die Berufsordnung für die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes sowie die Fachanwaltsordnung. Der Satzungsversammlung gehören mit Stimmrecht die von den Kammern zu wählenden Mitgliedern an. Die stimmberechtigten Mitglieder der Satzungsversammlung werden aus dem Kreis der vorgeschlagenen Bewerber in geheimer und unmittelbarer Wahl ausschließlich durch elektronische Wahl gewählt (§ 191 b Abs. 2 Satz 2 BRAO). Gewählt wird über ein Online-Wahlportal in einem geschützten Bereich im Internet. Die Wahleinladungen hierfür werden derzeit über das beA versendet.

Im Folgenden finden Sie eine Kurzvorstellung der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten in alphabetischer Reihenfolge.

Sollte die Darstellung der Bilder nicht funktionieren, klicken Sie bitte hier um den Newsletter im Webbrowser anzuzeigen.

Dr. Thorsten Alexander

Partner der Kanzlei Quedenfeld Füllsack in Stuttgart, Vorsitzender des Prüfungsausschusses „Fachanwälte für Strafrecht“, Prüfer für die Zweite juristische Staatsprüfung und Dozent im Rahmen der Referendarausbildung. Seit 2015 Mitglied der BRAK-Satzungsversammlung und dort des Ausschusses „Fachanwaltschaften“. Nach meinem Berufsverständnis gehört es zu den Aufgaben eines Rechtsanwalts, sich ehrenamtlich für die Belange der Anwaltschaft zu engagieren. Gerne möchte ich mich auch in der nächsten Satzungsversammlung für die berufsrechtlichen Fortentwicklungen einsetzen und hierbei insbesondere im Ausschuss „Fachanwaltschaften“ mitwirken.

Prof. Dr. Martin Diller

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Sozietät Gleiss Lutz seit 1992, von 2000 bis 2007 als Managing Partner. Seit fast 20 Jahren Mitglied des Vorstands der RAK Stuttgart, dort zuständig für Schlichtungen/Vermittlungen zwischen Kollegen und Vorsitzender der Beschwerdeabteilung III. Seit 2007 Mitglied der BRAK-Satzungsversammlung und dort zuletzt Vorsitzender des Ausschusses 2 (Allgemeines Berufsrecht, Grundpflichten). Mitglied des BRAK-Gesprächskreises mit den Berufshaftpflichtversicherern.

Mein besonderer Themenschwerpunkt ist Risikomanagement/Haftung/Versicherung. Hier gibt es, auch in der Satzungsversammlung, zugunsten der Anwaltschaft noch viel zu verbessern.

Klaudia Großmann

Der 7. Satzungsversammlung gehöre ich derzeit als Mitglied in den Ausschüssen 5 (Ausbildung/Fortbildung) und dem neu gebildeten Ausschuss 7 (Legal Tech) an. Gerne möchte ich die Arbeit auch in der neuen Wahlperiode in diesen auch zukünftig wichtigen Bereichen fortsetzen. Als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht in Stuttgart seit 1986 tätig, bitte ich um Ihre Stimme zur Wahl der 8. Satzungsversammlung.

 

 

Sebastian Siepmann

Die anwaltliche Lebenswirklichkeit entwickelt sich rasant: Insbesondere die zunehmende Digitalisierung unserer Tätigkeit eröffnet uns nicht nur neue Möglichkeiten, sondern bringt auch neue Risiken mit sich. Das anwaltliche Berufsrecht muss da Schritt halten und neue Antworten finden im Spannungsfeld zwischen notwendiger Regulierung einerseits und dem unerlässlichen Schutz der freien Advokatur andererseits. Daran möchte ich gerne weiter mitarbeiten.

 

 

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