2. Sondernewsletter der RAK Stuttgart für November 2023

Sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen,

anbei erhalten Sie den Sondernewsletter für November 2023.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen Herr Mastrota gerne per E-Mail (mastrota@rak-stuttgart.de) oder auch telefonisch unter 0711 / 22 21 55-10 zu Verfügung.

Sollte die Darstellung nicht korrekt funktionieren, klicken Sie bitte hier um diesen Newsletter im Webbrowser anzuzeigen.

Bestellung neuer Rechtsanwälte beim BGH

Die Präsidentin des Bundesgerichtshofs hat angekündigt, den Wahlausschuss für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof einzuberufen und ihm die Neuwahl von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorzuschlagen.

Grundlage der Wahl sind Vorschlaglisten, die von der Bundesrechtsanwaltskammer aufgrund von Vorschlägen der regionalen Rechtsanwaltskammern sowie der Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof eingereicht werden können. Aufgenommen werden kann nur, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat und den Beruf des Rechtsanwalts seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung ausübt (§ 166 Abs. 3 BRAO). Darüber hinaus wird folgendes Anforderungsprofil gestellt:

  • weit überdurchschnittliche Kenntnisse des Zivil- und Verfahrensrechts mit der Bereitschaft, sich in bisher nicht vertieft bearbeitete Rechtsmaterien einzuarbeiten;
  • besondere, mehrjährige praktische forensische Erfahrung insbesondere in der Rechtsmittelinstanz;
  • Befähigung, Rechtsfälle wissenschaftlich zu durchdringen und die revisions- und zulassungsrechtlich relevanten sowie die die Rechtsentwicklung weiterführenden Aspekte konzentriert herauszuarbeiten;
  • Fähigkeit zu einer mit sachlicher Distanz verbundenen Beurteilung der Rechtsfälle;
  • Fähigkeit zu hervorragender schriftlicher und mündlicher Darstellung;
  • ausgeprägte Kommunikationskompetenz;
  • hohe soziale Kompetenz;
  • ausgeprägtes Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge;
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse;
  • ausgeprägte Fähigkeit zu einer sachgerechten und effizienten Organisation der Arbeitsabläufe.

Der Antrag muss an das Bundesministerium der Justiz gerichtet sein und aussagekräftige Unterlagen über den beruflichen Werdegang (Lebenslauf, Zeugnisse beider Staatsexamen, Schwerpunkte der bisherigen beruflichen Tätigkeit sowie ggf. bisheriger Veröffentlichungen) enthalten.

Sofern Sie eine Zulassung als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof anstreben, können Sie Ihren Antrag auf Zulassung bis 30.11.2023 bei der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Königstraße 14, 70173 Stuttgart einreichen.

Hier können Sie sich vom Newsletter abmelden
NEWSLETTER ABMELDEN

© 2025 Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Anfahrt & Kontakt Datenschutzerklärung Impressum