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Rechtsanwaltskammer Stuttgart als Einheitlicher Ansprechpartner

Neben den Industrie- und Handelskammern sind die Handwerkskammern, die Rechtsanwaltskammern (Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg), die Steuerberaterkammern, die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und die Landestierärztekammer, sowie optional die Stadt- und Landkreise sog. Einheitliche Ansprechpartner (EA).

Für die Abwicklung des elektronischen Verfahrens nach § 71 e VwVfG und § 71 e LVwVfG stellt das Land Baden-Württemberg das Dienstleistungsportal www.service-bw.de bereit. Die Einheitlichen Ansprechpartner und die für das jeweilige Verfahren zuständigen Behörden eröffnen mit den Funktionen des Dienstleistungsportals einen elektronischen Zugang für die Dienstleistungserbringer, soweit nicht auf andere Weise ein geeigneter Zugang eröffnet ist. Die Einheitlichen Ansprechpartner und die für das jeweilige Verfahren zuständigen Behörden ermöglichen die Abwicklung von Verfahren nach § 71a bis § 71e LVwVfG.

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet als EA Unterstützung für diejenigen, die innerhalb der EU anwaltliche Dienstleistungen im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart anbieten möchten. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist insofern als EA bei den Formalitäten und Verfahren, insbesondere im Rahmen der elektronischen Verfahrensabwicklung, behilflich.

Antragsteller, das heißt angehende Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, finden auf unserer Homepage die elektronischen Formulare sowie wichtige Informationen und Handreichungen für die anwaltliche Berufsausübung.

Weitere Informationen zum E-Government, zur EG-Dienstleistungsrichtlinie und zum EAG stehen auf den Internetportalen des Justiz-, Innen- und Wirtschaftsministeriums des Landes Baden-Württemberg.