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Ausbildungssiegel

Leitlinien der RAK Stuttgart zur Ausbildungsqualität für das Berufsbild der Rechtsanwaltsfachangestellten

Die in den letzten Jahren dramatisch sinkende Zahl der Auszubildenden mit dem Berufsziel Rechtsanwaltsfachangestellte erfordert, dass die Ausbildungsqualität im Kammerbezirk verbessert wird. Eine gute Ausbildung sichert der Anwaltschaft die unabdingbaren Fachkräfte von morgen. Zugleich gibt es bislang keine Kriterien, um zu bewerten, ob eine Ausbildung gut ist der nicht. Die RAK Stuttgart möchte mit den nachfolgenden Leitlinien konkretisieren, welchen Mindeststandards eine gute Ausbildung genügen soll. Anhand der Leitlinien kann eine Kanzlei bewerten, ob ihre Ausbildung als gut anzusehen ist und ggf. Verbesserungspotentiale erkennen und heben.

Sechs Schritte zur guten Ausbildung für Anwaltskanzleien:

1. Individuelle Ausbildungspläne

Wer gut ausbildet, konkretisiert die allgemein im Ausbildungsrahmenplan vorgegebenen Inhalte der Ausbildung durch einen individuellen Ausbildungsplan. Der individuelle Ausbildungsplan enthält konkrete Angaben zum Ablauf der Ausbildung in der jeweiligen Kanzlei und berücksichtigt Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei, so dass die an der Ausbildung Beteiligten wissen, wann welche praktischen Inhalte vermittelt werden und wie Defizite ausgeglichen werden können. Kanzleien, die Wert auf eine gute Ausbildung legen, stellen diesen individuellen Ausbildungsplan der RAK bei Eintragung des Ausbildungsverhältnisses zur Verfügung.

2. Evaluation

Eine Ausbildungskanzlei, die Wert auf die Qualität der Ausbildung legt, lässt sich evaluieren. Die RAK bietet dazu eine Ausbildungsbegleitung an, die sich nicht nur an die Auszubildenden, sondern auch an die Kanzleien im Kammerbezirk richtet. Sie soll die Kanzleien bei Planung und Durchführung der Ausbildung beraten. Kanzleien, denen die Qualität der Ausbildung wichtig ist, ermöglichen regelmäßige Gespräche des Ausbildungsverantwortlichen der Kanzlei mit der Ausbildungsbegleitung und mit den Auszubildenden. Dadurch können die Kanzleien, die großen Wert auf eine gute Ausbildung legen, ihre Ausbildungsqualität beständig weiterentwickeln.

3. Pädagogische Qualifizierung der Ausbildungsperson

Kanzleien mit Interesse an einer guten Ausbildung berücksichtigen, dass ihre Ausbilder nicht nur fachlich, sondern auch pädagogisch qualifiziert sind. Daher können Ausbilder einer Kanzlei, die Wert auf eine gute Ausbildung legt, mindestens eine entsprechende Fortbildung nachweisen. Diese kann zum Beispiel beim Fortbildungsinstitut der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, bei der IHK oder einer vergleichbaren Ausbildungsstätte absolviert werden.

4. Regelmäßige Ausbildungsgespräche

Regelmäßige Gespräche zwischen dem Ausbilder und dem Auszubildenden beugen Konflikten vor, lassen frühzeitig Ausbildungsdefizite erkennen und erhöhen die Motivation der Auszubildenden. In Kanzleien, die Wert auf die Qualität ihrer Ausbildung legen, werden solche Gespräche mindestens alle sechs Monate geführt, wobei während der Probezeit mindestens zwei Gespräche stattfinden. Die Durchführung der Gespräche soll in Kanzleien, denen die Ausbildung wichtig ist, schriftlich dokumentiert werden.

5. Zusammenarbeit mit der Berufsschule

Die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten findet durch die ausbildende Kanzlei und die Berufsschule statt (duale Ausbildung). Kanzleien, die großen Wert auf eine gute Ausbildung legen, kooperieren eng mit der zuständigen Berufsschule. Diese Kooperation wird dadurch dokumentiert, dass die ausbildende Kanzlei zumindest an den Berufspflegschaftsabenden der Berufsschule teilnimmt.

6. Einhaltung der Vergütungsempfehlung der Rechtsanwaltskammer ohne Abzüge

Kanzleien, die gut ausbilden, bezahlen ihre Auszubildenden mindestens entsprechend der Vergütungsempfehlung der RAK Stuttgart ohne Abzüge.