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Aufgaben der Rechtsanwaltskammer im Allgemeinen

Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von den in ihr verfassten Mitgliedern gebildet wird. Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer ergeben sich aus dem Gesetz. Danach hat sie insbesondere folgende Aufgaben:

  • die Zulassung der Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Stuttgart
  • die Beratung der Mitglieder in deren berufrechtlichen Angelegenheiten
  • die Vermittlung bei Streitigkeiten unter den Mitgliedern sowie bei Streitigkeiten zwischen Mitglied und Mandant
  • die Überwachung der Erfüllung der Berufspflichten der Mitglieder
  • die Mitwirkung an der Ausbildung und Prüfungen von Studierenden und Referendaren
  • die Erstattung von Gutachten gegenüber der Landesjustizverwaltung, den Gerichten oder den Verwaltungsbehörden
  • die Erfüllung der Aufgaben als zuständige Stelle für die Ausbildung der Rechtsanwaltsfachangestellten

Aufgaben der Rechtsanwaltskammer im Einzelnen

Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer sind in § 73 BRAO geregelt. Darüberhinaus sind der Rechtsanwaltskammer weitere Aufgaben durch Spezialgesetze wie das Berufsbildungsgesetz oder das Geldwäschegesetz zugewiesen.

Folgende gesetzliche Aufgaben hat die Rechtsanwaltskammer unter anderem:

  • Zulassungswesen
  • Verleihung von Fachgebietsbezeichnungen
  • Aufsichtsbehörde nach der Dienstleistungsinformations-Verordnung
  • Erstellung von Gebührengutachten in Honorarstreitigkeiten
  • Erstellung von Gutachten in berufsrechtlichen Angelegenheiten für Gerichte und Behörden
  • Überwachung der Ausbildungsverhältnisse der Rechtsanwaltsfachangestellten, einschließlich deren Prüfungen (zuständige Stelle nach dem BBiG)
  • Wahrnehmung der beruflichen Interessen der Mitglieder gegenüber Ministerien, Gerichten und Behörden
  • Mitwirkung bei der Ausbildung der Rechtsreferendare: u.a. Organisation und Durchführung der Anwaltskurse im Kammergebiet; Benennung von Dozenten und Prüfern im Rahmen der Anwaltsausbildung
  • Stellungnahme zu Gesetzentwürfen des Bundes und des Landes
  • Vorschlagrecht für Richter der anwaltlichen Gerichtsbarkeit
  • Berufsrechtliche Überprüfung von Beschwerdefällen
  • Einheitlicher Ansprechpartner: Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart bietet als EA Unterstützung für diejenigen, die innerhalb der EU anwaltliche Dienstleistungen im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart anbieten möchten. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist insofern als EA bei den Formalitäten und Verfahren, insbesondere im Rahmen der elektronischen Verfahrensabwicklung, behilflich.

Kammerbezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart

Der Kammerbezirk umfasst die Landgerichtsbezirke:

  • Ellwangen
  • Heilbronn
  • Stuttgart
  • Ulm


Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart haben folgende Gerichte ihren Sitz:

  • 31 Amtsgerichte
  • 4 Landgerichte (Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart, Ulm)
  • 1 Oberlandesgericht (Stuttgart)
  • 3 Arbeitsgerichte (Heilbronn, Stuttgart, Ulm)
  • 1 Landesarbeitsgericht (Stuttgart)
  • 3 Sozialgerichte (Heilbronn, Stuttgart, Ulm)
  • 1 Landessozialgericht (Stuttgart)
  • 1 Verwaltungsgericht (Stuttgart)
  • 1 Finanzgericht (Stuttgart)

Organe der Rechtsanwaltskammer

Die Rechtsanwaltskammer wird von einem ehrenamtlichen Vorstand, der aus 27 Mitgliedern besteht, geführt. 
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte das Präsidium, das mit zehn Personen besetzt ist.