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Die Rechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die von den in ihr verfassten Mitgliedern gebildet wird. Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer ergeben sich aus dem Gesetz. Danach hat sie insbesondere folgende Aufgaben:
Die Aufgaben der Rechtsanwaltskammer sind in § 73 BRAO geregelt. Darüberhinaus sind der Rechtsanwaltskammer weitere Aufgaben durch Spezialgesetze wie das Berufsbildungsgesetz oder das Geldwäschegesetz zugewiesen.
Folgende gesetzliche Aufgaben hat die Rechtsanwaltskammer unter anderem:
Der Kammerbezirk umfasst die Landgerichtsbezirke:
Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Stuttgart haben folgende Gerichte ihren Sitz:
Die Rechtsanwaltskammer wird von einem ehrenamtlichen Vorstand, der aus 27 Mitgliedern besteht, geführt.
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte das Präsidium, das mit zehn Personen besetzt ist.