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beA der Berufsausübungsgesellschaften

Wichtiger Hinweis des Supportteams

Das beA-Supportteam hat uns auf folgende Problematik hingewiesen, die wir gern an Sie weitergeben:

Mit der BAG-Karte ist nicht automatisch ein Zugriff auf das BAG-Postfach gegeben. Nachdem die Karten / PIN vorliegen und die Zulassung erfolgt ist, muss zuerst mit dieser Karte eine Erstregistrierung für Postfachbesitzer erfolgen. Erst danach ist, mit dieser Karte, ein Zugriff auf das Postfach gegeben und es können Rechte und Rollen an Dritte, ggf. auch an die gesetzlichen Vertreter, vergeben werden.

In verschiedenen Supportanfragen hat sich herausgestellt, dass die gesetzlichen Vertreter nach dem Erhalt der Karten für die BAG diese ihrem persönlichen Profil zugeordnet hatten. Damit hatten sie zwar einen weiteren Sicherheitstoken für die eigene Anmeldung zur Verfügung, ein Zugriff auf das BAG-Postfach war damit nicht verbunden. 

Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Einführung des Gesellschaftspostfachs und die Erläuterungen zur Rechte-/Rollenvergabe im BAG Postfach im Serviceportal des beA-Anwendersupportes.