Es können Bewerber aufgenommen werden, die
- zum Zeitpunkt der Aufnahme in das Förderprogramm das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen, wenn Anrechnungszeiten, z. B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit, nachgewiesen werden können
- zum Zeitpunkt der Bewerbung entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sind. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/innen können nicht aufgenommen werden
und
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) absolviert und die Abschlussprüfung besonders erfolgreich mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) abgeschlossen haben oder
- bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen sind oder
- besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag seines Arbeitgebers oder Berufsschule nachweisen.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm besteht nicht. Liegen mehr Bewerbungen vor als Studienplätze zur Verfügung stehen, entscheidet ein Auswahlverfahren.