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Beginn des Ausbildungsjahres

Das Ausbildungsjahr beginnt in der Regel am 01.09. eines Jahres. Wir empfehlen einen Ausbildungsbeginn innerhalb des Zeitraums zwischen dem 01.07. und dem 01.09. eines Jahres. Ein späterer Beginn der Ausbildung ist grundsätzlich möglich, allerdings kann in diesem Fall im Hinblick auf die Zulassungsvoraussetzungen von § 43 Abs.1 Ziffer 1 BBiG grundsätzlich keine Zulassung zur Sommerprüfung, sondern erst zur Winterprüfung erfolgen!

Liste der ausbildenden Kanzleien

Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart nimmt regelmäßig an Ausbildungsmessen teil. Um potentiellen Auszubildenden die Suche nach einer Ausbildungskanzlei einfacher zu gestalten, führt die Rechtsanwaltskammer Stuttgart nunmehr eine Liste mit Kanzleien, die grundsätzlich die Bereitschaft haben, Auszubildende aufzunehmen oder Praktika für Schüler anzubieten. Eine solche Liste soll mit zu Messen oder Veranstaltungen genommen und auch auf der Homepage der Rechtsanwaltskammer Stuttgart veröffentlicht werden.

Potentielle Bewerberinnen und Bewerber haben dadurch die Möglichkeit gezielt Bewerbungen zu versenden und die Kanzleien profitieren von möglichen Auszubildenden. Zudem können wir hierdurch Schülerpraktika vermitteln und bereits frühzeitig für den Ausbildungsberuf werben.

Wenn Sie in eine solche Liste aufgenommen werden möchten, bitten wir um Rückmeldung gemäß diesem Formular.

Betriebsnummer als notwendige Angabe für die Eintragung in das Berufsausbildungsverzeichnis

04.01.2021

Für Ausbildungsverträge mit vertraglich vereinbartem Ausbildungsbeginn ab dem 01. Januar 2021 muss zwingend eine Betriebsnummer der Ausbildungsstätte gemäß § 34 Abs. 2  Nr. 10 BBiG i.V.m. § 18 i  oder § 18 k des Vierten Buches Sozialgesetzbuch in das Berufsausbildungsverzeichnis eingetragen werden.

Die Rechtsanwaltskammer benötigt diese Angabe insbesondere zum Führen der Berufsbildungsstatistik, die verpflichtend für das Bundesinstitut für Berufsbildung erstellt werden muss, § 88 Abs. 2 BBiG.

Falls Sie Ihre Betriebsnummer noch nicht kennen sollten, kann diese bei dem Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.

Diese vergibt die Betriebsnummern und erfasst die erforderlichen Betriebsdaten. Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, die Betriebsnummer elektronisch zu beantragen. Hier ist der entsprechende Link zur Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/betriebsnummern-service