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Berufsrechtliche Pflichten

Das Berufsrecht der Rechtsanwälte ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und in der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) geregelt. Bei der grenzüberschreitenden Tätigkeit innerhalb Europas hat der Rechtsanwalt zudem die Regelungen der Vereinigung der europäischen Rechtsanwaltskammern (CCBE) zu beachten. Für europäische Rechtsanwälte, die in Deutschland tätig werden, finden sich wesentliche Regelungen im Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EURAG). Teilweise finden sich auch in Nebengesetzen Regelungen, die Einfluss auf die anwaltliche Berufsausübung haben.

Die Kernpflichten der anwaltlichen Berufsausübung finden sich in § 43a BRAO. Diese sind:

  • das Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen
  • die Verpflichtung zur anwaltlichen Verschwiegenheit
  • die Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit anvertrauten Vermögenswerten
  • das Gebot der Sachlichkeit
  • die Pflicht zur Fortbildung