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Vermittlung zwischen Mitgliedern

Die Rechtsanwaltskammer kann bei Streitigkeiten zwischen Kollegen, die der Rechtsanwaltskammer Stuttgart angehören, als Vermittlerin nach § 73 Abs. 2 Nr. 2 BRAO tätig werden und Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten. Dieses Vorgehen ist insbesondere bei der Auseinandersetzung von Kanzleien eine gute Möglichkeit, den Streit beizulegen. Erforderlich hierfür ist ein schriftlicher Antrag auf Schlichtung, den Sie uns auch gern per beA mit qeS einreichen können.

Die aktuelle Schlichtungsordnung der Rechtsanwaltskammer Stuttgart zur Schlichtung von Streitigkeiten nach Ziffer 2 und 3 finden Sie hier.