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Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen sind die berufenen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Sie sind in ihrer Berufsausübung an die gesetzlich geregelten Berufspflichten gebunden, die dem Schutz des Mandanten und der Rechtspflege dienen. Darüber genießen Rechtsanwälte bestimmte rechtliche Privilegien, die es ihnen ermöglichen, die Rechte ihrer Mandanten effektiv und auf vertraulicher Basis durchzusetzen. Beispielsweise unterliegen sie bezüglich der Informationen aus dem Mandatsverhältnis der Verpflichtung zur Verschwiegenheit. Korrespondierend hierzu steht ihnen gemäß § 53 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht über alle Angelegenheiten zu, die ihnen im Mandat anvertraut worden sind.
Auch andere Berufsgruppen dürfen in beschränktem Umfang Rechtsdienstleistungen erbringen. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Insbesondere erlaubt § 5 RDG, dass Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit erbracht werden, wenn sie als Nebenleistung zum Berufs- oder Tätigkeitsbild gehören.
Immer wieder kommt es jedoch vor, dass Rechtsdienstleistungen von Personen erbracht werden, die weder als Rechtsanwalt zugelassen sind noch den besonderen Regelungen des RDG unterfallen. Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist nach dem Wettbewerbsrecht berechtigt, entsprechende Verstöße im Kammerbezirk, die ihr bekannt werden, wettbewerbsrechtlich zu verfolgen. Auf diese Weise trägt sie dazu bei, Verbraucher vor unqualifizierter und in der Regel überteuerter Rechtsberatung zu schützen. Sollten Ihnen entsprechende Fälle unerlaubter Rechtsberatung bekannt sein, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir werden in jedem Fall prüfen, ob ein zu verfolgender Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt und Sie hierüber informieren.
Die Rechtsanwaltskammer erhält immer wieder Hinweise darauf, dass sich unberechtigte Personen als Rechtsanwälte ausgeben. Nachdem im letzten aber auch in diesem Jahr viele Bürger Anrufe mit falschen Angaben bezüglich eines Gewinns erhalten haben, möchte die RAK Stuttgart vor derartigen unseriösen Anrufen warnen.
Am Telefon werden die Betroffenen über einen Gewinn informiert und gleichzeitig gebeten, diesen mit einem Anruf bei einer „falschen“ Rechtsanwaltskanzlei zu bestätigen. Nach Angabe einer Bearbeitungsnummer und „Heraussuchen der Akte“ wird der „Gewinner“ von der sogenannten Kanzlei zurückgerufen. Gegenüber dem Betroffenen wird ein Gewinn in Höhe von ca. € 95.000,00 angegeben und er wird darauf hingewiesen, dass Beträge über € 30.000,00 von einem Notar abzuwickeln seien. Dafür sei eine Abwicklungsgebühr in Höhe von € 900,00 von dem Betroffenen zu bezahlen.