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Bei der Suche nach einem Rechtsanwalt kommt es darauf an, was Ihnen wichtig ist. Häufig helfen Tipps aus dem Kreis der Geschäftspartner oder des Familien- und Freundeskreises weiter. Zudem haben wir für Sie die regionale Anwaltssuche eingerichtet. Eine bundesweite Suche ermöglicht das bundeseinheitliches Anwaltsregister.
Trägt ein Rechtsanwalt einen Fachanwaltstitel, so verfügt er über besondere theoretische und praktische Kenntnisse in einem bestimmten Rechtsgebiet, die er gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachgewiesen hat. Zudem ist der Fachanwalt verpflichtet, sich jährlich im Umfang von mindestens 15 Zeitstunden auf seinem Fachgebiet fortzubilden. Derzeit gibt es folgende Fachanwaltschaften: Arbeitsrecht, Agrarrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, gewerblichen Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Vergaberecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht und Verwaltungsrecht.
Unabhängig vom Vorliegen eines Fachanwaltstitels können Rechtsanwälte den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf ein oder mehrere Rechtsgebiete legen und damit werben. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie auch die Bezeichnung „Spezialist“ führen. Die Anforderungen an die praktischen und theoretischen Kenntnisse des Spezialisten, übersteigen sogar die für den Erwerb des Fachanwaltstitels erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse.