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Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist bestrebt, diesen Internetauftritt im Einklang mit den Richtlinien der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung - BITV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei gestaltet:
Rückmeldungen zur Barrierefreiheit und Kontakt
Die Rechtsanwaltskammer Stuttgart ist bemüht, den barrierefreien Zugang zu ihrer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie uns auf Barrieren hinweisen möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an info@rak-stuttgart.de . Bitte benennen Sie uns das Problem und fügen Sie den Link zur beanstandeten Seite bei. Zuständig ist die:
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Königstraße 14
70173 Stuttgart
0711/22 21 55 -0
Durchsetzungsverfahren
Falls die Rechtsanwaltskammer Stuttgart nicht innerhalb der in § 8 S. 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit antwortet, können Sie sich an die Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg oder an den/die kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Abs. 2 L-BGG und § 15 Abs. 3 S. 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 L-BGG wird hingewiesen.