Um einschätzen zu können, wie die durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt geschaffenen neuen Möglichkeiten der Erfolgshonorarvereinbarung und Prozessfinanzierung seit dem 1. Oktober 2021 in der Praxis angenommen wurden und ob in bestimmten Situationen Probleme aufgetreten sind, lädt die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Teilnahme an einer hierfür erstellten Online-Umfrage ein. Die Teilnahme an der Umfrage, die direkt über das beA-Portal durch Anklicken des mit dem BRAK-Logo versehenen Buttons „Umfrage Legal Tech-Gesetz“ erreicht werden kann, ist bis zum 12. Januar 2025 offen.