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Regelmäßige Fortbildung ist ein unerlässliches Mittel zur Qualitätssicherung anwaltlicher Leistungen und wird deshalb auch von der Bundesrechtsanwaltsordnung als eine der anwaltlichen Grundpflichten benannt. Pro Jahr werden von den Gerichten tausende Entscheidungen erlassen, das Parlament verabschiedet eine Vielzahl neuer Gesetze, und in den Fachzeitschriften werden zahlreiche Aufsätze veröffentlicht. Um sich regelmäßig auf dem Laufenden zu halten, ist ein beträchtlicher Zeitaufwand nötig, den Rechtsanwälte neben ihrer täglichen praktischen Arbeit erbringen müssen. Von der Fortbildung profitieren Anwalt und Mandant gleichermaßen: Der Mandant kann sich auf eine qualifizierte Rechtsberatung verlassen, die stets „auf der Höhe der Zeit“ ist. Für den Anwalt wiederum gilt: Nur ein zufriedener Mandant, der um die Fähigkeiten und Kenntnisse seines Anwaltes weiß und auf sie vertraut, wird seine Mandate auch in Zukunft diesem Anwalt anvertrauen Quelle: https://www.brak.de/anwaltschaft/fortbildung/
Weiterführende Informationen finden Sie unter: https://www.brak.de/anwaltschaft/fortbildung/fortbildungszertifikat/